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Was ist ein/e PsychotherapeutIn?

Die Berufsbezeichnungen „Psychotherapeutin“ und „Psychotherapeut“ sind durch das Psychotherapeutengesetz rechtlich geschützt. Das Recht, diese Berufsbezeichnung zu tragen, setzt ein Studium der Psychologie (Psychologische/r Psychotherapeut/in) oder der Medizin (Ärztliche/r Psychotherapeut/in, Fachärztin/arzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Fachärztin/arzt für Psychotherapeutische Medizin) voraus, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie alternativ auch eines der Pädagogik.
Alle PsychotherapeutInnen haben über ihre akademische Grundqualifikation hinaus eine Approbation (Berufszulassung), eine psychotherapeutische Zusatzausbildung und eine Approbation.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Erwachsenen-Psychotherapie (ab 18 Jahre) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (bis. 21 Jahre).

Von den Krankenkassen anerkannte und finanzierte Verfahren sind:
        
         - Verhaltenstherapie
         - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
         - Analytisch orientierte Psychotherapie

Welches Verfahren für Sie geeignet ist, wird in dem Gespräch mit Ihrem Psychotherapeuten / Ihrer Psychotherapeutin geklärt.

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